In Österreich haben konfessionelle Eheschließungen keine Rechtsgültigkeit, daher muss eine gültige Eheschließung von einem Standesbeamten vorgenommen werden.
Falls Sie beim Müllner standesamtlich heiraten möchten, stellen Sie bitte – anlässlich der gesetzlichen Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt – ein diesbezügliches Ansuchen. Daraufhin werden die Voraussetzungen einer möglichen Trauung im Zuge einer Kommissionierung überprüft.
Eine (gewerbliche) Betriebsanlagengenehmigung und die Genehmigung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz beziehungsweise Veranstaltungsstättengesetz ist beim Müllner gegeben.
Die genauen Kosten für den Standesbeamten + behördliche Bearbeitungsgebühren erfahren sie direkt am Standesamt. (abhängig von der Anzahl der zu bearbeitenden Dokumente)
Da das Aufgebot nur eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten hat, kann die Terminreservierung am Standesamt frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin vorgenommen werden.
Ein neuer Service von wien.at macht die Suche nach dem optimalen Hochzeitstag zum Kinderspiel. Per Mausklick erfahren Heiratswillige, in welchem Standesamt welche Termine noch frei sind. Und wer will, kann diesen auch gleich übers Internet reservieren:
Die durchschnittliche Wartezeit in den größeren Städten beträgt 2 bis 6 Wochen.
Bei der Anmeldung am Standesamt sollten Braut und Bräutigam anwesend sein. Nur in wenigen Ausnahmefällen genügt die Anwesenheit einer der beiden Brautleute.
Welcher Name nach der Eheschließung geführt werden soll ist bereits zu diesem Zeitpunkt dem Standesbeamten bekannt zu geben.
Vergessen Sie nicht zwei Trauzeugen zu nennen. Das kann im Notfall auch einige Minuten vor der Trauung geschehen.
Voraussetzungen für Trauzeugen:
Mindestalter 18 Jahre, Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Wenn Sie vor dem Vertreter einer Glaubensgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen, notwendige oder angebotene Eheschulungen sowie, wenn Sie das wünschen, über die Möglichkeit zur Trauung an einem anderen Ort als dem nach dem Wohnsitz zuständigen.
Auch am Tag der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen die Heirat des Brautpaares rechtspflichtig und kirchenrechtlich beurkunden. Dies geschieht nach der Trauung mit dem Unterschreiben der Heiratsurkunde in der Sakristei und der Eintragung ins Kirchenregister. Bereits bei der Besprechung des Ehevorbereitungsprotokolls mit dem Pfarrer werden die Namen beider Trauzeugen angegeben. Dies gilt sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirche. Vor einer katholischen Hochzeit ist die Absolvierung eines Eheseminars verpflichtend.
Zum Nachweis der Ehefähigkeit brauchen Österreicher, Flüchtlinge, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft:
Für alle behördlichen Angelegenheiten in Sachen “Heiraten” empfehlen wir Ihnen den
österreichischen behördenhelfer
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